FAQ – Zusammenarbeit & Rahmenbedingungen
Vor Beginn einer Zusammenarbeit wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der die grundsätzlichen Konditionen regelt. Für jeden Einsatz wird ein Einzelauftrag erstellt und im Vorfeld unterzeichnet. Dadurch ist eine klare rechtliche und organisatorische Struktur gewährleistet.
Ein Pflegeeinsatz beinhaltet die aktive Mitarbeit in der Pflege (z. B. Spät- oder Nachtdienst). Eine Beratung zur KI-Integration erfolgt nur nach einem Pflegeeinsatz, da ich die Einrichtung zunächst kennenlernen möchte. Pflege und Beratung werden stets organisatorisch und rechtlich getrennt, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
Mein Wohnort ist Herzebrock-Clarholz. Einsätze im Umkreis von 100 km erfolgen ohne Übernachtung. Bei größerer Entfernung benötige ich eine Unterkunft. Wird mir eine Wohnung gestellt oder bezahlt, entstehen keine Zusatzkosten. Muss ich selbst eine Unterkunft organisieren, werden die Kosten separat in Rechnung gestellt.
Ich arbeite als selbstständiger Pflegeberater mit klarer Abgrenzung zum Stammpersonal. Dazu gehört:
- Eigene Kleidung (keine Dienstkleidung der Einrichtung)
- Individuelle Arbeitszeiten
- Keine Eingliederung in reguläre Dienstpläne
- Klare Trennung zwischen Pflegeeinsatz und Beratung
Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Merkblatt zur Scheinselbstständigkeit der Deutschen Rentenversicherung.
Sie erhalten im Vorfeld folgende Unterlagen:
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Attest zur Einsatzfähigkeit
- Impfausweis (auf Wunsch)
- Hygieneschulungsnachweis
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Vertragsunterlagen (Einzelauftrag & Rahmenvertrag)
Ich versuche, meine Verfügbarkeiten möglichst aktuell auf der Kontaktseite anzugeben. Eine kurzfristige Buchung ist nur möglich, wenn ich nicht im laufenden Einsatz bin. In der Regel bin ich 2–3 Monate im Voraus ausgebucht. Anfragen lohnen sich dennoch, da spontane Freiräume entstehen können.
Die Abrechnung erfolgt wochenweise per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Grundlage der Abrechnung ist ein Stundenzettel, der täglich geführt und von der Einrichtung unterschrieben wird. Individuelle Regelungen sind nach Absprache möglich.
Ja, längere Einsätze sind möglich. Um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, wird jedoch eine Maximaldauer von drei Monaten am Stück empfohlen. Danach sollte ein Einsatz an einem anderen Ort erfolgen, bevor eine Rückkehr möglich ist.